Informationen zur Versicherung in der beruflichen Vorsorge

Welche Personen sind in der beruflichen Vorsorge versichert?

In dem seit 1985 geltenden Obligatorium in der beruflichen Vorsorge sind Arbeitnehmer/innen ab dem 25. Altersjahr für das Alterssparen zu versichern, welche ein jährliches Einkommen von CHF 22'050.– (Stand 1.1.2023) oder mehr erzielen.

Diese Grenze ist über die Jahre hinweg kontinuierlich angehoben worden. Im 1985 betrug der Grenzwert noch CHF 16'560.– und im Jahre 2003 CHF 25'320.–. Auf 2005 erfolgte eine Senkung der Eintrittsschwelle von CHF 25'800.- nach der alten Regelung auf CHF 19'350.–.
 

Sie können auf Ihrer Lohnabrechnung überprüfen, ob Beiträge für die berufliche Vorsorge in Abzug gebracht worden sind. Von der zuständigen Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitsstiftung sollten Sie eine Bescheinigung (Versicherungsausweis, Police) erhalten, welche über die Ihnen zustehenden Leistungen informiert.

Sowohl der Arbeitgeber, als auch die zuständige Vorsorgeeinrichtung sind verpflichtet, Ihnen entsprechende Informationen abzugeben. Soweit Ihnen die Adresse der Vorsorgeeinrichtung bekannt ist, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

 

Im Bereich der beruflichen Vorsorge sind drei Leistungsarten versichert. Einerseits Leistungen beim Erreichen des Rücktrittsalters (Altersrenten oder Kapital) und andererseits Leistungen beim Eintreten eines Versicherungsfalles (Tod oder Invalidität) vor dem Erreichen des Rücktrittsalters (Hinterlassenen- und Invalidenleistungen).