Meldung von kontaktlosen und vergessenen Guthaben

Gemäss Art. 24b des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) müssen die kontoführenden Einrichtungen (Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen welche Freizügigkeitskonten oder -policen führen) periodisch mit ihren Versicherten in Kontakt treten. Kann dieser Kontakt nicht mehr hergestellt werden, hat eine Meldung an die Zentralstelle 2. Säule zu erfolgen (kontaktlose und vergessene Guthaben). Ersatzweise kann die Einrichtung auch periodisch den gesamten Versichertenbestand melden.

Was ist zu melden:

Gemäss Art. 24c FZG umfasst die Meldung:

  • Name und Vorname der Versicherten
  • die AHV-Nummer
  • das Geburtsdatum
  • Name der Vorsorgeeinrichtung oder der Einrichtung, welche die Freizügigkeitskonten oder -policen führt

Wie hat die Meldung zu erfolgen:

Um die Abläufe rund um die Erfassung der Datenmeldungen der kontoführenden Einrichtungen optimieren zu können, bitten wir Sie, für die Datenmeldungen jeweils unser Spezifikationsblatt auszufüllen. Sie erleichtern uns dadurch die Verarbeitung der Datenmeldungen.

Im speziellen möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

  • Sie erleichtern uns die Aufgabe, wenn wir Meldungen über vergessene oder kontaktlose Guthaben auf einem Datenträger erhalten.
  • Um die Zuordnung der Meldungen korrekt vornehmen zu können, sind wir auf genaue Angaben der meldenden Einrichtung angewiesen. Geben Sie wenn möglich bei jeder Datenmeldung die Ihrer Einrichtung zugeteilte Referenznummer (Registernummer) an.
  • Werden auf einem Datenträger Angaben für mehrere Einrichtungen gemacht so bitten wir um Unterteilung und Bezeichnung der einzelnen Datenbestände.
  • Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn der Datenträger immer nach dem gleichem Schema aufgebaut ist.
  • Bitte teilen Sie uns mit, ob die Datenmeldung den ganzen Bestand, eine Folgemeldung oder nur einzelne neue Personen umfasst; sie erleichtern uns dadurch den Abgleich mit bereits erfolgten Meldungen.

Die Meldung ist an folgende Adresse zu senden:

Zentralstelle 2. Säule
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
Postfach 1032
3000 Bern 14

Wir geben Ihnen unter der Telefonnummer (+41) 031 380 79 75 auch gerne weitere Auskünfte. Sie können uns ein Email senden: info@zentralstelle.ch